wirkungswerk wirkungswerk
  • Unterschied
  • Leistungen
    #
    Online-Marketing
    Webdesign
    Google Ads
    Social Media
    Branding
    Corporate Design
    Logoentwicklung
    Printdesign
    Kommunikation
    Neuromarketing
    Marketingstrategie
    Textentwicklung
  • Agentur
  • Referenzen
  • Wissen
  • Award
  • en_GBEN
Unverbindliche Beratung
wirkungswerk wirkungswerk
  • Unterschied
  • Leistungen
    Online-Marketing
    Webdesign
    Google Ads
    Social Media
    Branding
    Corporate Design
    Logoentwicklung
    Printdesign
    Kommunikation
    Neuromarketing
    Marketingstrategie
    Textentwicklung
  • Agentur
  • Referenzen
  • Jobs
  • Award
  • en_GBEN
  • Unverbindliche Beratung
Barrierefreiheit und das neue Gesetz 2025 für Websites: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheit und das neue Gesetz 2025 für Websites: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

wirkungswerk
MarketingPsychologie
25. Februar 2025


Warum Barrierefreiheit und das Gesetz 2025 für Websites jetzt entscheidend sind


Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr – sie betrifft Millionen von Menschen und wird zunehmend zum zentralen Faktor für digitale Zugänglichkeit. Mit dem neuen Gesetz zur Barrierefreiheit 2025 für Websites wird dieses Thema für Unternehmen zur Pflicht. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch Wettbewerbsvorteile, denn eine zugängliche Website bedeutet mehr potenzielle Kunden, höhere Nutzerfreundlichkeit und eine verbesserte Conversion-Rate. Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen basiert. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – ohne Einschränkungen nutzbar zu machen. Doch was bedeutet das konkret für Websites und Online-Angebote?

Wer ist vom Gesetz 2025 für Barrierefreiheit betroffen und welche Chancen ergeben sich?


Das Gesetz zur Barrierefreiheit 2025 für Websites betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Besonders betroffen sind E-Commerce-Websites, Banken, Finanzdienstleister, Medienportale und Softwareanbieter. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro können von der Pflicht befreit sein, doch auch sie profitieren von barrierefreien Weblösungen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine riesige Chance für Unternehmen, ihre Zielgruppe zu erweitern und ihre digitale Strategie nachhaltig zu verbessern. Laut WHO leben weltweit über eine Milliarde Menschen mit einer Form von Behinderung. Wenn eine Website nicht barrierefrei ist, werden potenzielle Kunden ausgeschlossen. Unternehmen, die barrierefreie Inhalte bieten, erschließen neue Märkte und verbessern ihre Markenwahrnehmung. Zudem belohnt Google barrierefreie Websites. Durch sauberen Code, klare Strukturen und bessere Usability steigt die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Faktoren wie übersichtliche Navigation, alternative Texte für Bilder und verständliche Sprache sind essenziell für SEO. Barrierefreie Websites sind intuitiver, verbessern das Nutzererlebnis für alle und erhöhen die Conversion-Rate.

Was Unternehmen jetzt tun sollten, um das Gesetz 2025 zur Barrierefreiheit einzuhalten


Mit dem neuen Gesetz zur Barrierefreiheit 2025 für Websites müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen, wenn ihre Website nicht den Anforderungen entspricht. Abmahnungen und Bußgelder können vermieden werden, indem frühzeitig Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit getroffen werden. Um Websites rechtzeitig an die neuen Standards anzupassen, helfen folgende Maßnahmen: Alternative Texte für Bilder, optimierte Farben und Kontraste, barrierefreie Navigation, leichte Sprache und Untertitel für Videos. Jede dieser Maßnahmen trägt dazu bei, dass Inhalte für alle Nutzer besser zugänglich sind. Unternehmen, die ihre Websites nicht rechtzeitig barrierefrei gestalten, riskieren rechtliche Konsequenzen, Umsatzeinbußen und Imageschäden. Die Verbraucher erwarten zunehmend, dass Websites für alle zugänglich sind. Ein unzugänglicher Webauftritt signalisiert Ignoranz gegenüber einem bedeutenden Teil der Gesellschaft. Das neue Gesetz zur Barrierefreiheit für Websites 2025 stellt Unternehmen vor Herausforderungen – bietet aber auch immense Chancen. Firmen, die frühzeitig investieren, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessern auch ihre Reichweite, Nutzererfahrung und Markenreputation. Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern ein essenzieller Bestandteil moderner digitaler Kommunikation. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um die eigene Website barrierefrei zu gestalten und für die Zukunft gerüstet zu sein. Unternehmen, die jetzt handeln, werden langfristig profitieren – nicht nur gesetzlich, sondern auch wirtschaftlich.

Continue Reading

Previous post

Der Diderot-Effekt: Wie ein neuer Morgenmantel unser Kaufverhalten steuert

So machen Sie Ihre Website zur besten Vertriebskraft
Next post

So machen Sie Ihre Website zur besten Vertriebskraft

Particle element

Wir beraten Sie gerne.

Mehr Umsatz und Neukunden durch wirkungsvolles, wissenschaftlich fundiertes Marketing.
Unverbindliche Beratung
Essentials Logo

Werbung, die wirkt. Ihre Werbeagentur Mannheim.
Seit über 10 Jahren steht wirkungswerk für erfolgreiches Marketing auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Online-Marketing
WebdesignGoogle AdsSocial Media
Branding
Corporate DesignLogoentwicklungPrintdesign
Kommunikation
NeuromarketingMarketingstrategieTextentwicklung

wirkungswerk GmbH & Co. KG | Impressum | Datenschutz | AGB