AGB für Winner Packages des Neuro Web Award

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Winner Packages des Neuro Web Award

Anbieterin: wirkungswerk GmbH & Co. KG

Hauptstraße 127, 68259 Mannheim E-mail: kontakt@wirkungswerk.de Stand: 20.04.2026

§ 1 Geltungsbereich, Award-Bezug, Vorrang

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der wirkungswerk GmbH & Co. KG, Hauptstraße 127, 68259 Mannheim, Deutschland, nachfolgend „wirkungswerk“, und dem jeweiligen Kunden über optionale Winner Packages im Zusammenhang mit dem Neuro Web Award, insbesondere über physische Awards, digitale Award-Assets und awardbezogene Kommunikationsleistungen.
  2. Diese AGB regeln nicht die Bewerbung, Auswahl, Bewertung oder Verleihung des Neuro Web Award selbst. Hierfür können gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.
  3. Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
  4. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wirkungswerk ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Für Winner Packages gehen diese award-spezifischen AGB im Kollisionsfall sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von wirkungswerk vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  6. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 2 Definitionen und Vertragsgegenstand

  1. „Award“ ist die jahresbezogene Auszeichnung „Neuro Web Award“.
  2. „Gewinner“ ist die natürliche Person, das Unternehmen, die Organisation, das Projekt, die Website oder sonstige Einheit, die von wirkungswerk offiziell als ausgezeichnet benannt wurde.
  3. „Paket“ bezeichnet das vom Kunden gebuchte optionale Winner Package. Umfang, Inhalt und Zusammensetzung des Pakets ergeben sich ausschließlich aus der im Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung, dem Bestellprozess, der Auftragsbestätigung und den von wirkungswerk offiziell bereitgestellten Dateien und Informationen.
  4. Der Erwerb eines Pakets ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Award-Entscheidung.
  5. „Offizielle Award-Assets“ sind alle von wirkungswerk im Zusammenhang mit dem Award offiziell bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Materialien, insbesondere Logos, Badges, Siegel, Zertifikatsgestaltungen, Social-Media-Grafiken, Textbausteine, Fotos, Videos, Dateien, Layouts und sonstige Kommunikationsmittel.
  6. Soweit einzelne Paketbestandteile die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraussetzen, gelten ergänzend die Regelungen in § 6 dieser AGB.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragspartner, Kundenangaben

  1. Darstellungen auf Websites, Landingpages, in E-Mails, Preisübersichten, Broschüren oder sonstigen Unterlagen stellen kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
  2. Die Bestellung des Kunden über Website, Formular, E-Mail oder auf sonstigem Weg ist ein verbindliches Vertragsangebot.
  3. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der wirkungswerk GmbH & Co. KG zustande, und zwar durch ausdrückliche Annahme in Textform, durch Rechnungsstellung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch wirkungswerk.
  4. Vertragspartner und Zahlungsempfänger ist ausschließlich die wirkungswerk GmbH & Co. KG. Zahlungspflichtig ist ausschließlich die im Bestellprozess oder in der Rechnung als Kunde benannte Person oder Einheit.
  5. Bezieht sich die Bestellung auf einen von dem Kunden abweichenden Gewinner oder auf ein abweichendes Projekt, hat der Kunde diese Angaben vollständig und zutreffend mitzuteilen und auf Verlangen seine Vertretungs- oder Bevollmächtigung nachzuweisen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Name beziehungsweise Firma, Rechnungsanschrift, Rechnungs-E-Mail, Lieferanschrift, Ansprechpartner und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  7. Änderungen dieser Angaben sind wirkungswerk unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  8. Beruhen Rechnungskorrekturen, Neuausstellungen, Umadressierungen, Rücksendungen, zusätzliche Zustellversuche oder sonstiger Mehraufwand auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Angaben des Kunden, kann wirkungswerk die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten verlangen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
  9. wirkungswerk ist berechtigt, Nachweise zu Angaben oder zur Vertretungsbefugnis anzufordern und Leistungen bis zur Klärung auszusetzen.

§ 4 Preise, Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug

  1. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Bestellformular oder Bestellprozess ausgewiesenen Nettopreise. Sämtliche Preise verstehen sich, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %, sofern die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen und berechnet.
  3. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Pflichtinformationen, insbesondere die Information über den tatsächlich zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile vor Abgabe der Vertragserklärung, unberührt.
  4. Rechnungen dürfen dem Kunden in gesetzlich zulässiger Form elektronisch an die angegebene Rechnungs-E-Mail oder an die angegebene Rechnungsanschrift übermittelt werden.
  5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der vollständige Rechnungsbetrag im Voraus innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; gegenüber Verbrauchern jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang auf dem von wirkungswerk benannten Konto.
  6. Unterbleibt der Zugang einer Rechnung allein deshalb, weil der Kunde unrichtige, unvollständige oder veraltete Rechnungsdaten angegeben oder eine mitgeteilte Änderung nicht rechtzeitig übermittelt hat, bleibt die Fälligkeit unberührt, sofern wirkungswerk die Rechnung an die zuletzt vom Kunden mitgeteilten Daten ordnungsgemäß versandt hat.
  7. Versand physischer Awards, Freigabe digitaler Assets, Veröffentlichung oder Aktivierung paketbezogener Kommunikationsleistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an offiziellen Award-Assets erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Vorliegen vollständiger, korrekter Rechnungs- und Lieferdaten.
  8. Bei Zahlungsverzug ist wirkungswerk berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weiteren nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen.
  9. wirkungswerk ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche noch ausstehenden Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.
  10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung, Leistungszeiten, physischer Award

  1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von wirkungswerk ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
  2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Zahlung und nach vollständiger, rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  4. Physische Awards werden an die vom Kunden benannte Lieferanschrift versendet. Schlägt eine Zustellung aus Gründen fehl, die aus der Sphäre des Kunden stammen, insbesondere wegen unzutreffender Anschrift, Nichtannahme, Nichtabholung oder wiederholter Unzustellbarkeit, trägt der Kunde die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten, soweit er diese Umstände zu vertreten hat.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
  6. Der physische Award kann handgefertigt sein. Natürliche und für handwerklich gefertigte Produkte übliche Abweichungen in Holzmaserung, Farbton, Oberflächenstruktur, Politur, Maß, Gewicht oder Materialanmutung stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.
  7. Unternehmer haben den physischen Award unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten, Gewinnerfoto, 8‑Wochen-Frist

  1. Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten, Freigaben, Texte, Logos, Fotos, Videos und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig, zutreffend und frei von Rechten Dritter bereitzustellen, soweit diese nach dem gebuchten Paket erforderlich sind.
  2. Umfasst das gebuchte Paket eine Kommunikationsmaßnahme, die vertraglich ein Gewinnerfoto oder sonstige Materialien des Kunden voraussetzt, sind diese spätestens innerhalb von acht Wochen nach dokumentierter Zustellung des physischen Awards an wirkungswerk zu übermitteln.
  3. Als dokumentierte Zustellung gelten insbesondere Zustellnachweise des Versanddienstleisters, Empfangsbestätigungen oder dokumentierte persönliche Übergaben.
  4. Das Gewinnerfoto muss den erhaltenen Award deutlich erkennbar im Zusammenhang mit dem Gewinner zeigen und den von wirkungswerk mitgeteilten technischen Anforderungen entsprechen.
  5. wirkungswerk ist berechtigt, ungeeignete, unvollständige, irreführende, qualitativ unzureichende oder rechtsverletzende Materialien zurückzuweisen und Ersatz oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
  6. Werden das Gewinnerfoto oder sonstige erforderliche Materialien nicht fristgerecht oder nicht in geeigneter Form bereitgestellt, endet die Verpflichtung von wirkungswerk, die hiervon abhängige Kommunikationsmaßnahme in der ursprünglich vorgesehenen Form umzusetzen. wirkungswerk kann die betroffene Maßnahme entfallen lassen oder ohne das fehlende Material in einer sachlich und technisch geeigneten Form umsetzen.
  7. Ein Anspruch auf spätere Nachholung der foto- oder materialabhängigen Kommunikationsmaßnahme besteht nur, wenn wirkungswerk dem ausdrücklich zustimmt. Nicht vom fehlenden Material abhängige Paketbestandteile bleiben hiervon unberührt.
  8. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt, soweit die Verzögerung, Änderung oder der Wegfall der betroffenen Kommunikationsmaßnahme ausschließlich auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruht.
  9. Etwaige Erinnerungen oder Nachfragen durch wirkungswerk erfolgen freiwillig und verlängern weder Fristen noch begründen sie einen Anspruch auf zusätzliche Aufforderungen.

§ 7 Nutzung offizieller Award-Assets und Paketgrenzen

  1. Sämtliche Rechte an Award-Name, Award-Logos, Badges, Siegeln, Zertifikatsgestaltungen, Layouts, Texten, Grafiken, Fotos, Videos, Dateien und sonstigen offiziellen Award-Assets verbleiben bei wirkungswerk oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Kunde erhält ausschließlich nach vollständiger Zahlung und ausschließlich für die offiziell bereitgestellten Bestandteile des von ihm gebuchten Pakets ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, diese konkreten Bestandteile für die eigene Kommunikation in Bezug auf den tatsächlich verliehenen Award, das zutreffende Award-Jahr und den zutreffenden Gewinner beziehungsweise das zutreffende Projekt zu nutzen, soweit die Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorsieht.
  3. Art, Anzahl, Format und zulässige Nutzungsweisen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Bestellprozess, der Auftragsbestätigung und den von wirkungswerk offiziell bereitgestellten Dateien.
  4. Es dürfen ausschließlich die von wirkungswerk offiziell bereitgestellten Dateien und Bestandteile verwendet werden. Eigene Anpassungen, Screenshots, Ausschnitte, Nachzeichnungen, Nachbildungen, Eigenkreationen, Ableitungen, Overlays, Retuschen, Farbänderungen oder sonstige anderweitige Darstellungen offizieller Award-Assets sind unzulässig. Zulässig sind nur technisch erforderliche Größenanpassungen und Formatkonvertierungen ohne inhaltliche Änderung und ohne Entfernung oder Veränderung von Jahresangaben, Award-Bezeichnungen, Markenhinweisen oder sonstigen Identifikationsmerkmalen.
  5. Ohne das entsprechende Paket oder ohne ausdrückliche Freigabe durch wirkungswerk ist der Kunde lediglich berechtigt, in wahrheitsgemäßer Textform mitzuteilen, dass der betreffende Gewinner den Neuro Web Award erhalten hat. Eine Nutzung offizieller Logos, Badges, Siegel, Zertifikatsgestaltungen, Screenshots, Gewinnerseiten, Social-Media-Grafiken oder sonstiger offizieller Award-Materialien ist dann nicht gestattet.
  6. Das Teilen direkter Links auf von wirkungswerk veröffentlichte Inhalte sowie die Nutzung plattformeigener Share- oder Repost-Funktionen sind zulässig, soweit wirkungswerk oder die jeweilige Plattform dies nicht untersagen.
  7. Dienstleister des Kunden dürfen offizielle Award-Assets nur technisch im Auftrag des Kunden nutzen. Ein eigenes, hiervon unabhängiges Nutzungsrecht dieser Dritten entsteht dadurch nicht.
  8. Die Nutzungsrechte an offiziellen Award-Assets ruhen automatisch, solange sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet. Endet der Vertrag, ohne dass der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig erbracht hat, oder nutzt der Kunde offizielle Award-Assets vertragswidrig, ist wirkungswerk berechtigt, die weitere Nutzung zu untersagen. Der Kunde hat die Nutzung dann unverzüglich einzustellen und betroffene offizielle Dateien, soweit zumutbar, aus eigener Verfügungsgewalt zu entfernen.
  9. Bei Nutzung außerhalb des eingeräumten Umfangs kann wirkungswerk Unterlassung, Entfernung, Auskunft über den Nutzungsumfang, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten verlangen.

§ 8 Eigene Aufnahmen des physischen Awards

  1. Unabhängig von § 7 ist der Kunde berechtigt, einen ihm rechtmäßig überlassenen physischen Award selbst zu fotografieren, zu filmen und die hierbei von ihm oder für ihn selbst erstellten Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die eigene Kommunikation, Werbung, Website, Social-Media-Kommunikation, Pressearbeit, Präsentationen und bezahlte Anzeigen zu verwenden.
  2. Voraussetzung ist, dass die Verwendung wahrheitsgemäß erfolgt und sich ausschließlich auf den tatsächlich verliehenen Award, das zutreffende Award-Jahr und den tatsächlichen Gewinner beziehungsweise das tatsächliche Projekt bezieht.
  3. Nicht gestattet sind Nutzungen, die irreführend sind oder den Eindruck erwecken, bei selbst erstellten Aufnahmen handele es sich um ein von wirkungswerk offiziell bereitgestelltes digitales Siegel, Badge, Zertifikat oder sonstiges offizielles Award-Asset.
  4. Für selbst erstellte oder im Auftrag des Kunden erstellte Aufnahmen trägt der Kunde die Verantwortung für die erforderliche Rechteklärung, insbesondere hinsichtlich Fotografenrechten, Persönlichkeitsrechten und Einwilligungen abgebildeter Personen.

§ 9 Rechtseinräumung zugunsten von wirkungswerk für Kunden- und Gewinner-Materialien

  1. Mit der Bereitstellung von Fotos, Videos, Logos, Marken, Firmennamen, Domains, Texten, Zitaten, Projektbeschreibungen, Sachinformationen, Website-URLs oder sonstigen Materialien räumen der Kunde und, soweit erforderlich, der Gewinner wirkungswerk ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten ein, diese Materialien für den Neuro Web Award, die Award-Kommunikation sowie die Eigenwerbung des Awards und von wirkungswerk zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu gestalten, mit anderen Inhalten zu verbinden, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zu archivieren.
  2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf Websites, Landingpages, Gewinnerseiten, Social-Media-Kanälen, Newslettern, Präsentationen, Fallstudien, Award-Archiven, Printprodukten, Presse- und PR-Kommunikation, Mailings sowie in bezahlten, gesponserten oder geboosteten Anzeigen auf digitalen Plattformen.
  3. Das von dem Kunden oder Gewinner bereitgestellte Gewinnerfoto muss den erhaltenen Award deutlich erkennbar im Zusammenhang mit dem Gewinner zeigen. Mit Bereitstellung des Gewinnerfotos erklären sich der Kunde und, soweit erforderlich, der Gewinner mit dessen Nutzung und Veröffentlichung nach Maßgabe dieser AGB einverstanden. Die Rechtseinräumung erfolgt ohne zusätzliche Vergütung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Der Kunde gestattet wirkungswerk außerdem die Nutzung des Firmen- oder Projektnamens, geschäftlicher Bezeichnungen, Marken, Logos, Domains und sachlicher Angaben zum ausgezeichneten Projekt oder zur ausgezeichneten Website im Zusammenhang mit dem Award und der Eigenwerbung von wirkungswerk.
  5. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Gestattungen vorliegen, insbesondere von Fotografen, sonstigen Rechteinhabern und abgebildeten Personen, und dass die Materialien vertragsgemäß genutzt werden dürfen, ohne Rechte Dritter oder geltendes Recht zu verletzen.
  6. Der Kunde stellt wirkungswerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm oder dem Gewinner bereitgestellten Materialien oder deren vertragsgemäßer Nutzung resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  7. wirkungswerk ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Materialien zu veröffentlichen oder veröffentlicht zu halten. Bereits veröffentlichte oder archivierte Award-Kommunikation darf auch nach Vertragsende als Referenz und im Archiv abrufbar bleiben.

§ 10 Redaktionelle und kommunikative Leistungen

  1. Soweit ein Paket redaktionelle oder kommunikative Leistungen umfasst, insbesondere Artikel, Gewinnerseiten, Erwähnungen, Posts, Grafiken, Texte, Zertifikatsdateien oder sonstige Kommunikationsmaßnahmen, entscheidet wirkungswerk nach billigem Ermessen über redaktionelles Konzept, Formulierung, Gestaltung, Format, Veröffentlichungszeitpunkt und Platzierung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und des gebuchten Pakets.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt, auf eine bestimmte Platzierung, auf eine bestimmte Reichweite, auf eine bestimmte Abrufdauer, auf bestimmte SEO-Effekte, Backlinks, Presseresonanz, Leads, Verkäufe oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
  3. wirkungswerk darf Kundenangaben prüfen, redigieren, kürzen, sprachlich anpassen, übersetzen oder technisch überarbeiten, soweit dies zur Umsetzung, Lesbarkeit, Plattformtauglichkeit oder rechtlichen Absicherung erforderlich ist.
  4. wirkungswerk ist berechtigt, veröffentlichte Inhalte aus rechtlichen, technischen, plattformbedingten oder redaktionellen Gründen später zu aktualisieren, zu archivieren, zu kürzen oder zu entfernen, sofern dadurch die geschuldete Grundleistung nicht rückwirkend vollständig entwertet wird.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Leistungsverweigerung, Rücktritt

  1. Physische Awards bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von wirkungswerk.
  2. wirkungswerk ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu verweigern oder auszusetzen, wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, erforderliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben, wesentliche Angaben falsch oder unvollständig sind, die Rechtekette unklar ist oder der Kunde offizielle Award-Assets vertragswidrig nutzt.
  3. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann wirkungswerk vom Vertrag oder von noch nicht erfüllten Vertragsteilen zurücktreten. Wurde ein physischer Award unter Eigentumsvorbehalt bereits ausgeliefert, kann wirkungswerk dessen Rückgabe nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
  4. Digitale Materialien und paketbezogene Nutzungsrechte an offiziellen Award-Assets stehen stets unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung und vertragsgemäßer Nutzung.
  5. Weitergehende gesetzliche Rechte von wirkungswerk bleiben unberührt.

§ 12 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes und gesetzlich Zulässiges geregelt ist.
  2. Keinen Mangel stellen insbesondere solche Abweichungen dar, die bei handgefertigten oder materialtypischen Produkten üblich und zumutbar sind, sofern die vertraglich vorausgesetzte Funktion und die wesentlichen zugesicherten Merkmale nicht beeinträchtigt werden.
  3. Für Unternehmer bleibt § 377 HGB unberührt.

§ 13 Haftung

  1. wirkungswerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet wirkungswerk nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von wirkungswerk wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. wirkungswerk haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Rechtekette von vom Kunden oder Gewinner bereitgestellten Materialien, nicht für Änderungen oder Ausfälle von Drittplattformen und nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Award-Kommunikation.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von wirkungswerk.

§ 14 Verbraucherhinweise

  1. Soweit der Kunde Verbraucher ist und ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften einschließlich etwaiger gesetzlicher Widerrufsrechte.
  2. Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, stellt wirkungswerk dem Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und, soweit gesetzlich erforderlich, ein Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung.
  3. Gesetzliche Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern und besondere Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Mannheim. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.